Theodor-Heuss-Volksschule Memmingen

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Home Einschulung Zurückstellung

Art. 37 (2) Bay EUG:

Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes soll als Ausnahme nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, dass es auf Grund seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung am Unterricht teilnehmen kann.

 

Zur Feststellung der Schulfähigkeit findet an der Theodor-Heuss Schule ein Test (Kieler Einschulungsverfahren) statt. Ebenso findet ein Austausch mit den Erziehungsberechtigten, mit dem zuständigen Kindergarten (der Erzieherin)  und dem Arzt statt.

 

Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung nach Anhörung aller Beteiligten (Lehrkräfte, Erziehunsberechtigte, ErzieherInnen, Gutachten).

 

Eine Zurückstellung ist in der Grundschule nur einmal zulässig!

 

Das Jahr der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

 

Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kind für das Schuljahr 2012/13 zurückstellen zu lassen, bitten wir Sie, sich spätestens bis zum Anfang

März an der Schule zu melden.

Die Tests für eventuelle Zurückstellungen finden im März statt. Sie erhalten telefonisch eine genaue Uhrzeit.

Kinder, die im Schuljahr 2011/12 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen wieder neu eingeschrieben werden.

 

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